Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M.

Oppenhoff & Partner, Köln

Der renommierte Gesellschaftsrechtler ist seit 1993 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Zivilrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und seit 2003 Mitglied des Handelsrechtsausschusses des DAV. Er ist Mitherausgeber der NJW (Neue Juristische Wochenschrift). Mit zahlreichen Veröffentlichungen, vornehmlich zum Gesellschaftsrecht nimmt er an der rechtswissenschaftlichen Diskussion teil. Maier- Reimer vertritt sowohl Unternehmen wie auch Vorstände und Geschäftsführer.

Maier-Reimer beobachtet eine anhaltende Tendenz auch kapitalmarktferner mittelständischer Unternehmen in die Rechtsform der AG. Dabei werden oft die weitreichenden Konsequenzen dieser Rechtsform übersehen, woraus sich erhebliche Probleme ergeben können. Bei großen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne geht der Trend eher in die umgekehrte Richtung zur GmbH, manchmal auch aus Gründen ausländischen Steuerrechts. Die - oft etwas kurzatmigen und aus Brüssel angestoßenen - Änderungen des Aktiengesetzes haben die größten Auswirkungen bei den großen Dax-Unternehmen. Hier würde man sich etwas mehr Ruhe wünschen, auch wenn die mit den Änderungen verfolgten Ziele überwiegend zu begrüßen sind. Auch autonome Änderungen des deutschen Rechts durch ARUG und VorstAG haben zum Beispiel bei Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung einiges entschärft. Dennoch bleibt hier ein Minenfeld. Auch die Blockademöglichkeiten von Kleinstaktionären gegen wichtige Transaktionen sind zwar eingeschränkt, aber nicht völlig beseitigt. Der Jurist rät den Wiwo-Lesern: "In dem Gestrüpp sich ständig ändernder Anforderungen durch Gesetz, Corporate Governance Kodex und Rechtsprechung muss die Einhaltung der Formalvorschriften - trotz des damit unvermeidlich verbundenen Bürokratieaufwands - ständig penibel überprüft werden."